Rechtsprechung
LG Stuttgart, 11.08.2004 - 2 T 286/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 2, 10
Kostenhaftung des Verkäufers; Zurückbehaltungsrecht des Notars für Einreichung der Löschungsbewilligung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02
Pflicht des Notars zum Vollzug einer Urkunde
Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2004 - 2 T 286/03
Dies gilt auch für die Löschungsbewilligung, da er diese selbst angefertigt hat, nachdem der Kaufvertrag letztendlich nicht zustande gekommen ist ( anders OLG Naumburg in NotBZ 2003, 241, zustimmend dagegen Bengel/Tiedtke in DNotZ 2004, S.288 ). - BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65
Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von …
Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2004 - 2 T 286/03
Darüber hinaus gibt es keine Belehrungs- oder Aufklärungspflicht des Notars über die Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners der Beteiligten Ziffer 2, weder während der Beurkundung noch nach der Beurkundung ( BGH NJW 67, 931).